Thomas Sternberg | MdL
 



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Studienbeiträge
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Studienbeiträge in Nordrhein-Westfalen: sozial gerecht – sinnvoll eingesetzt 
 
Seit 2006 können die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen Studienbeiträge erheben. Ob Sie dies tun und wie hoch der Beitrag bis zur Obergrenze von 500 € sein soll, entscheiden die Hochschulen eigenständig.
Bereits die rot-grüne Landesregierung (damalige Wissenschaftsministerin: Hannelore Kraft) hatte Studienkonten und damit Studienbeiträge eingeführt. Allerdings nicht - wie wir es tun -, um die Studienbedingungen an den Hochschulen zu verbessern, sondern um Haushaltslöcher zu stopfen.
Anders als damals sind die Studienbeiträge zudem die sozial am gerechtesten in ganz Deutschland. BAföG-Empfänger müssen kaum Studienbeiträge zahlen; alle Studierende können Studienbeiträge erst nach dem Studienabschluss zahlen. Es wird niemand daran gehindert, ein Studium aus finanziellen Gründen aufzunehmen.


Hier die wichtigsten Informationen und Argumente:


Was sind Studienbeiträge:

  • Die Hochschulen in NRW können seit dem Wintersemester 2006/07 Studienbeiträge von Studierenden bis maximal 500 Euro pro Semester erheben.
  • Die Hochschulen sind nicht verpflichtet, Studienbeiträge zu erheben.
  • Die Hochschulen legen selbst fest, ob sie Studienbeiträge erheben.
  • Die Hochschulen legen selbst fest, in welcher Höhe sie Studienbeiträge erheben – innerhalb des Gestaltungsrahmens bis maximal 500 € pro Semester.
  • 31 von 36 staatlichen Hochschulen in NRW erheben im Wintersemester 2009/10 Studienbeiträge.
  • Die meisten Hochschulen erheben den Maximalsatz von 500 €.
  • Nur sechs Hochschulen erheben Beiträge, die niedriger als 500 € sind.
  • Die landesweit niedrigsten Beiträge erhebt die Universität Münster mit 275 €.
  • Die Kunstakademie Münster erhebt Beiträge in Höhe von 400 €.
  • Die FH Münster erhebt Beiträge in von Höhe von 500 €. 
Hochschulen entscheiden selbst über die Studienbeiträge! An der Uni Münster sind sie am niedrigsten!
 
Studienbeiträge sind sozial:
  • NRW hat die sozialverträglichsten Studienbeiträge in ganz Deutschland.
  • Jeder mit entsprechender Qualifikation für einen Hochschulbesuch kann unabhängig von seiner aktuellen finanziellen Situation und der seiner Eltern ein Studium aufnehmen.
  • Studierende haben ein Anrecht auf ein zinsgünstiges Darlehen, das erst nach erfolgreichem Berufsantritt zurückgezahlt werden muss. (s. S. 6)
  • BAföG-Empfänger müssen meist keine Studienbeiträge zahlen:
  • Beiträge müssen erst gezahlt werden, wenn nach dem Studium ein eigenes hinreichendes Einkommen vorhanden ist.
  • Die Höhe des Rückzahlungsbetrags (Studienbeiträge und BAföG zusammengerechnet) ist auf 10.000 € begrenzt.
  • Es müssen nicht mehr als 1.000 € pro Semester gezahlt werden.
  • Wer weniger als zehn Semester studiert, für den greift eine "Kappungsgrenze" von 1.000 € pro Semester. Wer sein Studium nach sieben Semestern abschließt, zahlt maximal 7.000 € zurück, sofern er nicht allein durchs BAföG-Darlehen höher liegt.
  • Zwei Drittel der BAFöG-Empfänger sind faktisch von Studienbeiträgen befreit; das restliche Drittel muss die Beiträge erst bei einem eigenen hinreichenden Einkommen nach dem Studienabschluss zahlen. Niemand ist somit gezwungen, während des Studiums für Studienbeiträge zu jobben.
  • Für besonders begabte Studierende gibt es zudem das NRW-Stipendienprogramm: 1.400 begabte Stipendiaten erhalten ein Stipendium von 300 € monatlich. Das Programm wird ausgeweitet.
  • Weitere Gründe für die Ausnahme bzw. Befreiung von der Studienbeitragspflicht u. a.: Beurlaubung, Praxissemester, Auslandssemester, Doktorandenstudium, Pflege und Erziehung minderjähriger Kinder, Gremientätigkeit, Gleichstellungsbeauftragte, studienzeitverlängernde Auswirkungen einer Behinderung.
  • Insgesamt sind rund 20 % der Studierenden deshalb von Studienbeiträgen befreit bzw. ausgenommen.
  • 2008/09 gab es 478.400 Studierende in NRW.
  • 2008 erhielten 103.459 Studierende eine BAföG-Förderung, im monatlichen Durchschnitt waren es jedoch nur 68.913, davon erhalten 59,1 % eine Vollförderung.

Studienbeitragsdarlehen:
  • Jeder kann die Studienbeiträge nachgelagert, d. h. erst nach Studienabschluss, bezahlen.
  • Beantragt wird das Darlehen bei der Einschreibung an der Hochschule.
  • Wer sich dazu entschließt, hat Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen der NRW.Bank, die den Studienbeitrag vorfinanziert.
  • Die Bonität des Studierenden wird nicht überprüft; das eigene Einkommen und das der Eltern ist unerheblich.
  • Zwei Jahre nach dem Studium wird abhängig vom dann erwirtschafteten Einkommen zurückgezahlt.
  • Die NRW.Bank darf damit keine Gewinne machen.
  • Der maximale Zinssatz liegt bei 5,9 % pro Jahr; der aktuelle Zinssatz (April 2010) liegt bei 3,9 %.
  • Mit dem Studienbeitragsdarlehen finanzieren 77.000 Studierende ihre Studienbeiträge.
Studienbeiträge sind sozial! Jeder kann unabhängig vom Familieneinkommen studieren!
 
Studienbeiträge verbessern die Lehr- und Studienbedingungen an den Hochschulen:
  • Studienbeiträge führen zu bedeutenden Mehreinnahmen für die Hochschulen.
  • 2008 betrugen die Einnahmen aus Studienbeiträgen rund 270 Millionen Euro.
  • Gleichzeitig hat die Landesregierung den Hochschulen zugesichert, die Landeszuschüsse nicht zu kürzen.
  • Die Hochschulen haben eine verlässliche Planungsgrundlage.
  • Studienbeiträge verbessern die Studienbedingungen und damit die Ausbildung, verkürzen die Studiendauer und verringern die Abbrecherquoten.
  • Verwendung der Studienbeiträge: Angebote zur Vermittlung von Softskills, Fremdsprachenkenntnissen, Aufstockung des Lehrpersonals, Tutoren- und Mentorenprogramme, Ausbau von E-Learning, Baumaßnahmen, Einrichtung studentischer Arbeitsplätze, Verbesserung der technischen Ausstattung, Ausdehnung der Öffnungszeiten und bessere Ausstattung der Bibliotheken, Stipendien u. a.
  • Rund die Hälfte der Studienbeiträge wird zur Aufstockung des Lehrpersonals, für bessere Labore und Tutoren- und Mentorenprogramme verwendet.
  • Eine missbräuchliche Verwendung der Studienbeträge gibt es laut Untersuchungen und Befragungen nicht. (Gemeinsamer Bericht des Deutschen Studentenwerks und des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft für das MIWFT NRW, Berlin/Essen, Oktober 2009)
  • Wer schlechte Studienbedingungen vorfindet, hat ein Beschwerderecht.

Studienbeiträge sind Zusatzeinnahmen für die Hochschulen! Die Landesmittel sinken nicht!



Beispiele für durch Studienbeiträge finanzierte Maßnahmen an der Universität Münster:

  • Griechisch-Repetitorium (Evangelisch-Theologische Fakultät): 1.508 €
  • Ausweitung der Bibliotheksöffnungszeiten von 22 auf 24 Uhr (Rechtswissenschaftliche Fakultät): 11.000 €
  • Betreuung und Vorkorrektur von Bachelor-Arbeiten (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät): 26.958 €
  • E-Learning Rechtsmedizin (Medizinischen Fakultät): 15.000 €
  • Tutorien zur Begleitung der Schwerpunktveranstaltungen (Fachbereich Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften): 2.770 €
  • Kanumaterial (Sportwissenschaft): 13.356 €
  • Aufstockung der Lehrsammlung von Gipsabgüssen im Fachbereich (Klassische Archäologie): 12.800 €
  • Zuschuss zur Exkursion nach St. Petersburg (Altorientalistik): 727 €
  • 3 Std. Altwestnordisch-Tutorien (Institut für Nordische Philologie/Skandinavistik): 901 €
  • Akad. Rat Statistik (Mathematik und Informatik): 27.000 €
  • Beamer für Seminarraum (Physik): 2.500 €
  • Vakuumkonzentrator (Lebensmittelchemie): 12.000 €
  • Finanzielle Unterstützung von Diplomarbeiten (Geowissenschaften): 5.000 €

(Beispiele aus dem Wintersemester 2008/09; insgesamt wurden 619 Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen bewilligt. Die komplette Liste kann unter http://www.uni-muenster.de/Rektorat/studienbeitraege/verwendung.html eingesehen werden.)
 

Studierende spüren, dass sich Studienbedingungen durch Studienbeiträge verbessern!

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Studienbeiträge schrecken nicht ab: 

  • Zum wiederholten Mal steigen die Studienanfängerzahlen in NRW.
  • Die Studienanfängerzahlen steigen überproportional im Vergleich zur Anzahl der Schulabgänger mit Hochschulreife.
  • 2009/10 gab es so viele Erstsemester an den Hochschulen in NRW wie nie zuvor (77.600; zum Vergleich die Zahl der Schulabgänger mit Hochschulreife 2008/09: 66.940).
  • Die Zahl der Studienanfänger hat seit 2005 um 9,5 % zugenommen. In den naturwissenschaftlichen Fächern gab es 7,2 % Studienanfänger mehr.
  • Die Absolventenquote ist seit 2005 um 22 % gestiegen.
  • Der Anteil der Studierenden, die in NRW eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben und hier studieren, ist konstant geblieben (71 %).
  • Für Abiturienten aus anderen Bundesländern ist das Studium in NRW attraktiver geworden: aus Baden-Württemberg kommen 50 % mehr Studienanfänger als noch 2005. 
Studienbeiträge schrecken nicht ab! Die Zahl der Studienanfänger steigt!


Wissenschaftsförderung in Münster:

  • Das Land hat garantiert, die Landesförderung für die Hochschulen nicht zu kürzen.
  • Alle Hochschulen erhalten trotz der Studienbeiträge weiterhin Landeszuweisungen.
  • Es gibt keine Sanktionen für Hochschulen, die keine Studienbeiträge erheben.
  • Den Hochschulen stehen jährlich 270 Millionen € aus Studienbeiträgen zur Verfügung.
  • Die Hochschulen erhalten 2010 Landesmittel in Höhe von 3,2 Milliarden €.
  • Die Landesmittel für die Universität Münster sind seit 2005 um 5 % gestiegen.
  • 2005 erhielt die WWU noch 226,5 Millionen €, 2010 237,8 Millionen €, das sind 11,3 Millionen € mehr.
  • Hinzu kommen erhebliche weitere Mittel, z. B.: 82 Millionen € aus dem Konjunkturpaket II, 13,5 Millionen € für Forschungseinrichtungen wie das Center für Nantechnologie und das Max-Planck-Institut, 12,7 Millionen € für das Institut für Batterienforschung (MEET) und weitere Sondermittel für Forschungseinrichtungen.
Die Uni Münster erhält trotz Studienbeiträgen höhere Landeszuweisungen!


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